AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

 

Stand 01.06.2023

 

Shirin Danielle Fedak
Holzstraße 8
6890 Lustenau



    1. Allgemeines:
      Frau Shirin Danielle Fedak ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in 6890 Lustenau. Sie ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 3432 eingetragen.
      Mit den gegenständlichen AGB wird die Rechtsbeziehung zwischen Shirin Danielle Fedak (im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin/Mutter (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
    2. Vertragsabschluss:
      a) Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin für eine Hebammenbetreuung kommt nach erfolgtem kostenpflichtigen Erstgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages zu Stande. Die Wahlhebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
      b) Die über Hebamio gesendete Kursanmeldung gilt als verbindlich. Die Wahlhebamme ist berechtigt die Anmeldung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
    3. Vertragsgegenstand:
      a) Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin oder in der Hebammenordination (Holzstraße 8, 6890 Lustenau) erfolgt.
      b) Die Inhalte des Kurses sind aus der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen.
    4. Mitwirkungspflichten der Klientin:
      Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung. Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
    5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Wahlhebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
      Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
    6. Die Kontaktaufnahme sollte bevorzugt per Telefonat erfolgen. Im Einverständnis der Klientin kann eine Informationsweitergabe auch per E-Mail oder SMS erfolgen. Eine Beratung mittels Textnachricht (SMS, WhatsApp, E-Mail) ist aufgrund DSGVO nicht möglich. Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von der Wahlhebamme verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13-15 DSGVO besteht für die Wahlhebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei Wahlhebamme Shirin Fedak, BSc. widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die österreichische Datenschutzbehörde.
    7. Storno:
      a) Die Stornobedingungen der Hebammenbetreuung sind aus dem Behandlunsgvertrag zu entnehmen.
      b) Bei Kurs-Abmeldung bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn wird der Klientin der volle Kursbetrag zurückerstattet. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Fernbleiben des Kurses ist keine Rückerstattung des Kursbetrages möglich. Der Klientin steht frei selbst für eine/n ErsatzteilnehmerIn zu sorgen. Eine Rückerstattung bei Ausfall des Kurses seitens der Wahlhebamme ist ebenfalls nicht möglich. Die Wahlhebamme bemüht sich in diesem Falle um einen Ersatztermin.
    8. Erkrankung:
      Im Falle einer möglich ansteckbaren Erkrankung ist dies der Wahlhebamme rechtzeitig vor einem geplanten, persönlichen Termin mitzuteilen.
      Eine ärztlich oder durch das Land auferlegte Quarantänepflicht ist der Wahlhebamme ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
      Eine persönliche Betreuung ist bei möglicher Ansteckungsgefahr bzw. Quarantäne zum Schutze anderer Klientinnen nicht möglich. Alternativ kann eine telemedizinische Beratung durch die Klientin in Anspruch genommen werden.
    9. Vertretungsbefugnis:
      Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
      Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik oder ärztliche Versorgungsstelle als professionelle Weiterversorgung gilt.
      Die Wahlhebamme übernimmt keine Garantie für eine Vertretung bei einen Kurstermin. Der Kurstermin wird in diesem Falle zum für die Wahlhebamme nächstmöglichen Termin nachgeholt.
    10. Kosten:
      Hebammen sind gemäß §6 (1) Z. 27 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten über die Hebammenbetreuung durch die Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung eines Preisspiegels im Behandlungsvertrag zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als Nettobeträge. Kurskosten sind auf der Webseite und bei Kursanmeldung über Hebamio ersichtlich. Bei Kursanmeldung per E-Mail oder Anruf wird die Klientin über die Kosten informiert.
    11. Zahlungsbedingungen:
      a) Die Zahlungsbedingungen für die Hebammenbetreuung werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.
      b) Die Kurskosten sind bis eine Woche vor Kursbeginn zu begleichen.
    12. Zahlungsverzug:
      Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
      Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von 5,00€ in Rechnung zu stellen.
    13. Vertragsauflösung:
      Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
      Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
      Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
      Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
    14. Vertragsänderungen:
      Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
    15. Gerichtsstand:
      Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Dornbirn vereinbart.
    16. Schlussbestimmung:
      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
      Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
      Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
      a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG)
      b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).